Lernen Sie meine zusätzlichen Rechtsgebiete wie z. B. Strafrecht, Verkehrsrecht, Betreuungsrecht, Erbrecht und mehr auf dieser Seite besser kennen.
Ist gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden oder wurden Sie als Beschuldigter oder als Zeuge von der Polizei vorgeladen? Dann suchen Sie frühzeitig anwaltliche Unterstützung, denn gerade die ersten Schritte sollten gut durchdacht sein. Ich stehe ich Ihnen bei einem gegen Sie eingeleiteten Strafverfahren als Strafverteidiger zur Seite, übernehme für Sie die Stellungnahme zum Schuldvorwurf oder unterstützte Sie als Opfer einer Straftat bei der Nebenklage. Zur Tätigkeit gehören auch die Vertretung und Beratung im Bereich des Jugendstrafrechts.
Aufgrund meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit können Sie sich auch über die oben genannten Schwerpunktgebiete hinaus an mich wenden. Meine Kanzlei unterstützt Sie auf Basis von zusätzlichen Interessenschwerpunkten bei Verkehrsdelikten. Ich bin für Sie da, wenn ein Bußgeldverfahren gegen Sie läuft, wenn Ihnen ein Fahrverbot droht oder wenn Sie in Folge eines Verkehrsunfalls Unterstützung bei der Schadensregulierung von Ansprüchen auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld benötigen. Zudem berate ich Sie als Rechtsanwalt bei erbrechtlichen Fragen zur Testamentsgestaltung, zur Erbfolge oder wenn Sie bei Erbstreitigkeiten Ihren Pflichtteil verlangen müssen.
Das Verkehrsrecht umfasst alle Rechtsnormen rund um den öffentlichen Straßenverkehr. Es kann sowohl öffentliches Recht als auch das Privatrecht betreffen. Es beinhaltet unter anderem das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht und das Versicherungsrecht. So werden auch die Erteilung und der Entzug einer Fahrerlaubnis, versicherungsrechtliche Fragen und Belange in Bezug auf Schadensersatz bei Sach- und Personenschäden bei Verkehrsunfällen durch das Verkehrsrecht geregelt. Ich vertrete Sie auch bei Fragen des Fahrzeugkaufs, der Reparatur und des Leasings.
Wenden Sie sich an meine Kanzlei, wenn es um das Betreuungsrecht geht. Für den Fall, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten z. B. aufgrund einer Erkrankung selbstständig zu regeln, ist in verschiedenen Lebensbereichen eine gesetzliche Betreuung vorgesehen. Familienmitglieder oder nahe Angehörige werden jedoch nicht automatisch Betreuende in einem Betreuungsfall. Über die gesetzliche Betreuung entscheidet nämlich ein Betreuungsgericht. Gesetzliche Betreuer können sowohl für bestimmte Aufgabenbereiche als auch für eine generelle Betreuung verpflichtet werden. Dies geschieht in einem Betreuungsverfahren. Alle Aufgaben müssen im Sinne und nach den realisierbaren Wünschen des Betreuten wahrgenommen werden. Dem Betreuungsgericht muss regelmäßig Bericht erstattet werden. Die gesetzliche Betreuung kann in der Regel nur mit der Zustimmung des Betreuten erfolgen. Mitunter können Entscheidungen ergehen, die nicht den Wünschen entsprechen, hier biete ich Hilfe zum Beispiel im Beschwerdeverfahren an.
Das Erbrecht beinhaltet sämtliche Regelungen in Bezug auf das Erbe, die sogenannte Erbfolge und deren Umsetzung. Je nachdem, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat oder nicht, sind die Anordnungen dieses Testamentes oder die gesetzliche Erbfolge ausschlaggebend für die Rechtsnachfolge.
Das Erbrecht enthält nicht nur die Regelungen dazu, wie sich die Rechtsnachfolge gestaltet oder gestaltet werden kann, sondern auch, wie mehrere Erben zueinanderstehen, welche Rechte sie haben und wie eine solche Miterbengemeinschaft verwaltet und auseinandergesetzt wird. Auch Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche werden durch das Erbrecht geregelt.
Haben Sie Fragen zum Erbrecht oder zu anderen Themen?
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